Frankfurter Rundschau: Nur der erste Schritt
Frankfurt (ots) - Das Recht der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zu erfahren, wie viel der Kollege oder die Kollegin verdient, gilt nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern. Das ist besser als das, was im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, denn da sollte dieser Anspruch nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern gelten. Es ist aber auch schlechter als das, was Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gefordert ...